Das Bürgerhaushaltsverfahren


In Bezug auf das Verfahren von Bürgerhaushalten existiert kein allgemeingültiger Musterablaufplan. Jede Kommune sollte nach individuellen Gesichtspunkten entscheiden, welches Vorgehen für sie am sinnvollsten erscheint und welche Methoden, Techniken und Medien im Rahmen des Verfahrens eingesetzt werden sollen. Folgende drei Phasen sollte jedoch jedes Bürgerhaushaltsverfahren mindestens beinhalten:1

  1. Informationsphase

    Die Einwohner werden durch Öffentlichkeitsarbeit über den Haushalt informiert und für den Bürgerhaushalt mobilisiert.
     

    In dieser Phase sollten den Bürgern die Haushaltssystematik und das Verfahren des Bürgerhaushalts näher gebracht werden.
    Hierzu eignen sich insbesondere Flyer, Broschüren, Internetseiten oder Bürgerversammlungen.

    Eine transparente und verständliche Darstellung des Haushaltsplans stellt eine elementare Voraussetzung dar. Der aufgestellte Haushalts-Entwurf sollte deshalb soweit wie möglich bürgergerecht aufbereitet und öffentlich gemacht werden. Dabei ist jedoch nicht jedes Detail für die Bürgerinnen und Bürger interessant. Sie sollen über das Wesentliche informiert werden, bspw. woher die Stadt ihr Geld bekommt, wofür sie es ausgibt und wo die Schwerpunkte der Budgetverteilung liegen.

  1. Konsultationsphase

    Bürgerinnen und Bürger können ihre eigenen Ideen und Prioritäten einbringen, ob nun als „Berater“, indem sie ihre Vorschläge an Politik und Verwaltung adressieren, oder als „Entscheider“ über ein konkretes Budget. Zentrales Element neben der Einbringung von eigenen Ideen ist der öffentliche Diskurs, zum Beispiel bei Versammlungen oder übers Internet.
     

    Während dieser Phase haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Ideen einzubringen, abzustimmen und über verschiedene Haushaltsansätze zu diskutieren. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine Bürgerbeteiligung am gesamten Haushalt auszuschließen ist, da der überwiegende Teil der kommunalen Ausgaben nicht frei verfügbar ist. In der Konsultationsphase sollten daher nur diejenigen Produkte des städtischen Haushalts in den Vordergrund gestellt werden, bei denen auch in den folgenden Jahren eine andere Prioritätensetzung möglich ist.

    Die Bürgerinnen und Bürger können ihre eigenen Ideen und Prioritäten einbringen, ob nun als „Berater“, indem sie ihre Vorschläge an Politik und Verwaltung adressieren, oder als „Entscheider“ über ein konkretes Budget. Zentrales Element neben der Einbringung von eigenen Ideen ist der öffentliche Diskurs, zum Beispiel bei Versammlungen oder übers Internet. 

    Neben der Bürgerbeteiligung per Internet sollten auch weitere Beteiligungsformen angeboten und optimiert werden, damit z.B. die ältere Generation oder Migranten besser angesprochen werden können. Ein zusätzliches Mittel können u.a. Bürgerversammlungen sein, bei denen über das Thema Haushalt öffentlich diskutiert wird. Wicht dabei ist, dass die Bevölkerung tatsächlich mitdiskutieren und eigene Vorschläge einbringen kann und nicht nur über den Haushalt informiert wird.

  1. Rechenschaftsphase

    Die Verfahrensorganisatoren geben Auskunft über die Ergebnisse der Beteiligungsphase. Es wird kommuniziert und begründet, welche Ideen der Bürger umgesetzt oder nicht umgesetzt wurden.
     

    In dieser Phase werden die von den meisten Bürgern favorisierten Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft und die Stadtvertretung entscheidet über deren Umsetzung.

    Auf Basis des in der vorangegangenen Konsultationsphase ermittelten Meinungsbildes berät und beschließt die Stadtvertretung die Haushaltssatzung. Anschließend gibt die Stadtvertretung Rechenschaft über die von ihr getroffenen Entscheidungen, insbesondere über diejenigen, die entgegen den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger getroffen wurden. Die Bürger werden über die Entscheidungsgründe informiert. Eine transparente Darstellung des Entscheidungsprozesses stellt bei dem Bürgerhaushaltsverfahren ebenfalls ein wesentliches Kernelement dar.

    Die Verfahrensorganisatoren geben Auskunft über die Ergebnisse der Beteiligungsphase. Es wird kommuniziert und begründet, welche Ideen der Bürger umgesetzt oder nicht umgesetzt wurden.

    Die Stadtvertreter haben drei Möglichkeiten auf die Bürgervorschläge im Rahmen des partizipativen Haushalts zu reagieren:

  • Annahme der Vorschläge
  • Ablehnung der Vorschläge
  • sog. "Prüfaufträge", mit denen vor einer Entscheidung genauer geprüft werden soll, ob die Vorschläge realistisch sind.

Zeitlicher Ablauf

Um den zeitlichen Ablauf des Bürgerhaushaltsverfahrens im Jahresverlauf besser darstellen zu können, bedienen wir uns der sogenannten Bürgerhaushalts-Uhr. Sie zeigt den idealtypischen Ablauf auf und verdeutlicht die Schnittstellen des Bürgerhaushalts zum Zyklus eines Haushaltsjahres. Die drei Bausteine des Bürgerhaushalts Information, Konsultation und Rechenschaft werden chronologisch eingeordnet und in Bezug zur idealtypischen Haushaltsaufstellung gebracht. Je nach Haushaltspraxis können die Zeitpunkte im Haushaltszyklus vor Ort variieren:

 

Bürgerhaushalts-Uhr

 

  • 5 Uhr: Budgetplanung im Frühjahr
    Ausgangspunkt sind die Eckwerte bzw. Budgetplanungen, die in der Regel im Frühjahr (April/Mai) stattfinden.
     
  • 7 Uhr: Information im Sommer
    Sofern ein Eckwertebeschluss vorliegt, kann auf dieser Grundlage die Informationsphase beginnen. In Kommunen, in denen kein Eckwertebeschluss gefasst wird, sollte ein Beschluss des Rates über den Haushaltsplan-Entwurf erfolgen, damit eine legitimierte Grundlage für die Erörterung mit der Bürgerschaft vorhanden ist.
     
  • 9 Uhr: Konsultation im Herbst
    Möglichst vor den Beratungen in den Ausschüssen erfolgt die Konsultation und Anhörung der Bürgerschaft.
     
  • 2 Uhr: Rechenschaft in Winter
    Nach Beschluss und Anzeige bzw. Genehmigung des Haushalts, also i. d. R. am Jahresende, in Ausnahmen auch im 1. Quartal des Folgejahres, erfolgt die Rechenschaft über den Bürgerhaushalt. Gleichzeitig kann dies als Auftakt für den Bürgerhaushalt des Folgejahres dienen.