Silvio Horn (Fraktion Unabhängige Bürger) - Antwort vom 15. Januar 2016


1. Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion grundsätzlich zur Einführung eines Bürgerhaushalts in Schwerin? Silvio Horn

Wir befürworten so ein Vorhaben ausdrücklich und haben dies auch bei einem Antrag der FDP in der letzten Wahlperiode aktiv unterstützt! Leider ist es nicht zur Initiierung eines Schweriner Bürgerhaushaltes gekommen. 

2. Welche Vor- und Nachteile wären aus Ihrer Sicht mit einem Bürgerhaushalt in Schwerin verbunden?

Für die Fraktion Unabhängige Bürger gibt es dabei keine Nachteile, außer vielleicht, dass dieser Prozess arbeitsintensiv ist und Personalkapazitäten der Verwaltung bindet. Aber dafür ist sie schließlich da. Grundsätzlich ist Bürgerbeteiligung ein zentrales Instrument unseres Politikverständnisses als Fraktion und für uns ein Grundanliegen unserer alltäglichen politischen Arbeit. Ein Bürgerhaushalt mit der Gelegenheit zur der aktiven Teilhabe an der finanzpolitischen Grundsatzentscheidung einer Kommune würde nicht nur dem Wunsch der Bürger nach Mitgestaltung Rechnung tragen können, sondern auch und gerade schwierige Haushaltsentscheidungen auf eine solide Mehrheitsbasis stellen.

3. Ist der Haushaltsplan verständlich genug aufbereitet, um eine Bürgerbeteiligung zu ermöglichen?

Nein, leider ganz und gar nicht. Seit Jahren kritisieren wir als Fraktion die Un-lesbarkeit des Schweriner Haushaltsplanes; er besteht weitgehend aus ag-gregierten Zahlen und enthält zu wenig oder gar keine Begründungen. Selbst viele Kommunalpolitiker finden sich in dem Werk nicht zurecht und überlassen es ihren Spezialisten. Es ist im Übrigen nicht besser geworden, seitdem wir von kameralem Haushalt auf den doppischen umgestellt haben.

4. Wie groß sind die tatsächlichen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schwe-rinerinnen und Schweriner bei der Erstellung des Haushaltsplanes?

Gegenwärtig bestehen sie nur, wenn sich Bürger direkt an Stadtvertreter oder Ortsbeiräte wenden. Faktisch bestehen sie also nicht.

5. Welche Teile des städtischen Haushalts sind besonders geeignet, um Vorschläge, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger einfließen zu lassen und welche nicht?

Eine Bürgerbeteiligung zum Stellenplan oder den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und –gesellschaften ist für mich schwer vorstellbar. Bei pflichtigen Aufgaben und solchen, die wir als Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis (also im Auftrag des Bundes oder des Landes) ausführen, geht es auch nicht. Für alles andere bestehen meines Erachtens keine Restriktionen. Besonders interessant wäre eine Abstimmung über einzelne Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung, also darüber ob, wo und in welchem Umfang Haushaltsmittel eingespart werden sollen.

6. Würden Sie im Rahmen eines Bürgerhaushalts auch Vorschläge, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, die nicht mit Ihrer persönlichen bzw. politischen Zielstellung übereinstimmen?

Selbstverständlich ja. 

7. Welche Formen der Bürgerbeteiligung würden Sie bei einem Bürgerhaushalt favorisieren? (z.B. Bürgerversammlungen, Online-Umfragen, Anschreiben usw.)

Es sollte eine Kombination aus allen geeigneten Plattformen und Instrumen-ten sein, um die Beteiligung aus der Bürgerschaft so umfassend wie möglich auszugestalten. Wenn wir beispielsweise nur das Internet nutzen, schließen wir viele Bürger aus.

8. Würden Sie im Rahmen eines Bürgerhaushalts den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft darüber geben, warum Sie deren Anregungen, Vorschläge und Voten beim Beschluss der Haushaltssatzung berück-sichtigt bzw. nicht berücksichtigt haben?

Auch hier sage ich: selbstverständlich „Ja“. Denn ein Grundgedanke des Bürgerhaushaltes ist Transparenz, diese muss ich dann auch zeigen, wenn es um die finale Entscheidung geht. Dieser Grundsatz wurde zB. bei der „Bürgerbeteiligung“ zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept im Jahr 2015 komplett vernachlässigt, weil die Voten der Bürger oder die der Ortsbeiräte bei der Abstimmung noch nicht einmal strukturiert aufgearbeitet, geschweige denn zur Abstimmung gestellt wurden.