Angelika Gramkow (DIE LINKE.) - Antwort vom 25. Januar 2016
Sehr geehrter Herr Szymik, sehr geehrte Frau Steiner,
hiermit sende ich Ihnen meine Antworten auf Ihre Fragen zu einem Bürgerhaushalt in Schwerin.
1. Wie stehen Sie grundsätzlich zur Einführung eines Bürgerhaushalts in Schwerin?
Ich bin eine ausgesprochene Befürworterin von Bürgerhaushalten – wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
2. Welche Vor- und Nachteile wären aus Ihrer Sicht mit einem Bürgerhaushalt in Schwerin verbunden?
Nachteile sehe ich eigentlich keine. Vorteile sind die aktive Beteiligung und Teilnahmemöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Unternehmen an Entscheidungsprozessen zu der Frage „Wofür soll in Schwerin das Geld ausgegeben werden?“ Darüber hinaus besteht eine Rückkopplung zwischen Verwaltung, Stadtvertretung und Politik mit den „Betroffenen“ von Haushaltsentscheidungen. Damit werden Entscheidungsprozesse demokratischer.
3. Ist der Haushalt verständlich genug aufbereitet, um eine Bürgerbeteiligung zu ermöglichen?
Der Haushaltsplan muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Deshalb sollte er für einen Bürgerhaushalt aufbereitet werden und klar nachvollziehbar, strukturiert und überschaubar sein.
4. Wie groß sind die tatsächlichen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schwerinerinnen und Schweriner bei der Erstellung des Haushaltsplanes?
Die Verwaltung hat den Haushalt nach gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Für einen Bürgerhaushalt muss die Verwaltung zusammen mit der Stadtvertretung den Bürgerhaushalt aufbereiten. Erst dann kann die aktive Beteiligung der Schwerinerinnen und Schweriner beginnen.
5. Welche Teile des städtischen Haushalts sind besonders geeignet, um Vorschläge, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger einfließen zu lassen und welche nicht?
Besonders geeignet wären aus meiner Sicht Produkte die den sogenannten freiwilligen Aufgaben zuzurechnen sind. Jugendförderung, Kulturförderung, Förderung der sozialen Arbeit usw. Auch die möglichen Investitionen, also die Frage was soll wann, wie gebaut werden, wäre eine attraktive Entscheidungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Praktisch würde dies bedeuten, im städtischen Haushalt ca. 25 Millionen für freiwillige Aufgaben und ca. 30 Millionen für Investitionen, in die Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu legen. Auf keinen Fall für den Bürgerhaushalt eignen sich notwendige Pflichtaufgaben, Jugendhilfe und soziale Posten - und Personalkosten. Die sogenannten „Fixkosten“ auf Grundlage gesetzlicher Erfordernisse würden den Bürgerinnen und Bürgern einer Einflussnahme suggerieren, die es nicht gibt.
6. Würden Sie im Rahmen eines Bürgerhaushalts auch Vorschläge, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, die nicht mit ihrer persönlichen bzw. politischen Zielstellung übereinstimmen?
Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger, der Vereine usw. zum Bürgerhaushalt sind natürlich zu berücksichtigen. Es kann aber auch gute Gründe geben Vorschläge abzulehnen. Klar ist, dass der Haushalt am Ende des Prozesses von der Stadtvertretung beschlossen werden muss.
7. Welche Formen der Bürgerbeteiligung würden Sie als OB bei einem Bürgerhaushalt favorisieren?
Ein Bürgerhaushalt sollte mindestens 3 Jahre hintereinander aufgestellt werden. Beteiligung braucht Zeit und Akzeptanz und Begleitung der Umsetzung. Dabei sind sowohl Bürgerversammlungen, Online-Foren, die direkte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Umfragen und Interessenbekundungsverfahren möglich.
Fazit: Ein Bürgerhaushalt ist dann interessant, wenn es wirkliche Entscheidungsspielräume für die Beteiligten gibt und diese dann auch umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Gramkow
Oberbürgermeisterin
Landeshauptstadt Schwerin