Aktion Stadt- und Kulturschutz [ASK] - Antwort vom 8. Februar 2016


Sehr geehrte Frau Steiner sehr geehrter Herr Szymik,

vielen Dank für Ihre Fragen,
in unserem Wahlprogramm heißt es zum Thema Bürgerhaushalte:

Bürgerhaushaltes auf Stadtteilebene.

In dem jährlichen Haushaltsplan der Stadt wird eine Gesamtsumme für Bürgerhaushalte zur Verfügung gestellt. Dieses Geld wird den neu strukturierten Ortsbeiräten entsprechend dem Bevölkerungsanteil zugewiesen. Stadtteile mit mehr EinwohnerInnen erhalten mehr Geld. In jedem Ortbeirat werden die Ausgabenposten entsprechend der tatsächlichen Belange selbst erarbeitet und im Stadtteil zur Wahl gestellt. Die erforderlichen Gelder für die Stadtteil-Bürgerhaushalte werden im Haushalt veranschlagt und können aus dem Gesamtetat der Stadt gezogen werden. Es handelt sich hier um die Idee einer Umverteilung, einer Bedarfsanalyse von denjenigen die am besten wissen was ihr Stadtteil braucht, den AnwohnerInnen. Der Stadtteilbezogene Bürgerhaushalt ermöglicht eine auf die Bedürfnisse der Schweriner Bürger ausgerichtete Stadtpolitik. Was am Ende eine Gerechtigkeit und Gleichwertigkeit der Bürgerinnen und Bürger Schwerins herstellt.

Hier die Beantwortung ihrer Fragen:

1. Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion grundsätzlich zur Einführung eines Bürgerhaushalts in Schwerin?

Wir stehen voll hinter der Idee, in Schwerin Bürgerhaushalte einzuführen.

 

2. Welche Vor- und Nachteile wären aus Ihrer Sicht mit einem Bürgerhaushalt in Schwerin verbunden?

Als großen Vorteil sehen wir die direkte Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet jedoch einen höheren Aufwand an Personal und Zeit für die Prozesse, die anfangs sicherlich eher schleppend verlaufen.

 

3. Ist der Haushaltsplan verständlich genug aufbereitet, um eine Bürgerbeteiligung zu ermöglichen?

Nein. Er ist eindeutig nicht für den Durchschnittsbürger fassbar. Jedoch könnten durch Bürgerhaushalte eben diese Formulierungen, die ihn verständlicher machen, entstehen.

 

4. Wie groß sind die tatsächlichen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schwerinerinnen und Schweriner bei der Erstellung des Haushaltsplanes?

In der Theorie können sich Bürgerinnen und Bürger über gewählte Stadtvertreter indirekt an der Gestaltung beteiligen. In der Praxis, werden die Vorschläge durch die Grenzen der Fraktionsdisziplin wieder aufgehoben und geraten durch die parteipolitischen Handlungsmaximen in Vergessenheit oder deutlich in den Hintergrund.

 

5. Welche Teile des städtischen Haushalts sind besonders geeignet, um Vorschläge, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger einfließen zu lassen und welche nicht?

Generell gibt es keinen Grund anzunehmen, dass es Punkte gibt, die nicht durch die Bürgerinnen und Bürger eingeschätzt, beziehungsweise abgestimmt werden könnten. Hier bedarf es lediglich einiger nachvollziehbareren und einfacheren Formulierungen.

 

6. Würden Sie im Rahmen eines Bürgerhaushalts auch Vorschläge, Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, die nicht mit Ihrer persönlichen bzw. politischen Zielstellung übereinstimmen?

Jede Idee kann wertvoll sein. Das heißt nicht, dass jede Idee umgesetzt werden muss. Auch in unseren Versammlungen kann jeder Hinweis angebracht werden und wird gemeinsam besprochen. Wenn die Berücksichtigung ausbliebe, kann keine gemeinsame Lösung gefunden werden.

 

7. Welche Formen der Bürgerbeteiligung würden Sie bei einem Bürgerhaushalt favorisieren? (z.B. Bürgerversammlungen, Online-Umfragen, Anschreiben usw.)

Entsprechend unserer Überzeugung, können die Bürgerhaushalte auf Stadtteilebene am Wirkungsvollsten erfasst werden. Erfahrungsgemäß beschäftigen sich Bürgerinnen und Bürger eher mit Vorgängen, die in der Umgebung ihres Wohnumfeldes geplant sind. Die Bürgerhaushalte also Stadtteilbezogen abzustimmen, in Form von Wahlen und öffentlichen Versammlungen der gegebenenfalls umzustrukturierenden Ortsbeiräte ist hier die für uns sinnigste Variante.

 

8. Würden Sie im Rahmen eines Bürgerhaushalts den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft darüber geben, warum Sie deren Anregungen, Vorschläge und Voten beim Beschluss der Haushaltssatzung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt haben?

Ja, für solche Rückmeldung sollten ebenfalls Bürgerversammlungen eingeplant werden, die der Nachbesprechung dienen. In diesem Rahmen können Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen aus welchen Gründen für oder gegen etwas entschieden wurde.